AGB's

Unsere Nutzungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Nutzung der mobilen Trail-Hindernisse, Haftung

  • Jeder Mieter/Nutzer des Parcours ist verpflichtet, die Hindernisse entsprechend pfleglich zu behandeln und alle eventuell entstehenden Schäden direkt an den Vermieter zu melden. Für vorsätzliche verursachte Sachschäden, oder für Schäden, die aus Missachtung der Anweisung resultieren, ist der Verursacher selbst in der Haftung.
  • Die Nutzung der Hindernisse durch den Mieter erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter sowie weitere Nutzer des angemieteten Parcours haften für alle Schäden, die sein/e Tier/e verursachen. Eine gültige Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Weder der Besitzer der Reitanlage noch die Veranstalter oder Kursleiter haften für Unfälle und Schäden aller Art; auch nicht für Diebstahl oder Verletzung.
  • Die Hindernisse des Extreme Trail Parcours sind für Equiden bis 800 kg freigegeben. Hufeisen und Stollen sind erlaubt. Die Begehung des Parcours mit Widia-Stiften ist nicht gestattet.
  • Die Hindernisse des Cattle Trail Parcours sind für Rinder und Equiden bis 800 kg freigegeben. Hufeisen und Stollen sind erlaubt. Die Begehung des Parcours mit Widia-Stiften ist nicht gestattet.
  • Die Einhaltung von Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies gilt im Umgang mit Equiden und Rindern gleichermaßen, ebenso wie auch für die auf die Ausrüstung von Equiden und Reitern. Bei der Ausrüstung der Equiden werden Gamaschen zum Schutz vor Abschürfungen oder anderen Verletzungen an den Beinen empfohlen. Reiter sollten einen Reithelm tragen.
  • Der Vermieter empfiehlt, die einzelnen Hindernisse mit dem Equiden erst vom Boden aus an der Hand zu erarbeiten, bis bei Equide und Reiter Sicherheit gewonnen wurde. Starten sollte der Mieter hier mit unbewegten, einfachen Hindernissen wie z.B.: Stangen, Cross Bucks, Leiter, Brücke, 3-Step (klein), Podest. Erst danach wird die Begehung von schwierigeren Hindernissen wie z.B.: Wippe, Balancierbalken, Rolling Bridge, Wackelpodest oder Hängebrücke empfohlen. Erst wenn vom Boden aus alles sicher funktioniert, sollte mit dem Reiten der Hindernisse begonnen werden.
  • Vor der Nutzung des Cattle Trails wird empfohlen, die Rinderherde ohne Hindernisse zu arbeiten.
  • Die Hindernisse dürfen auch mit Hufschuhen begangen werden. Der Vermieter weist aber ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere bei nassem Wetter, nassen Hindernissen oder bei lehmigem, matschigem Untergrund, die Hufschuhe sehr rutschig sein können. Der Vermieter haftet hierfür nicht.
  • Die Hindernisse sind nach dem Gebrauch Besenrein zu verladen/zu übergeben. Das Wasserbecken ist vor dem Verladen von Schlamm/Sand zu befreien und mit Wasser auszuspritzen.  Bei nicht ordnungsgemäß übergebenen Hindernissen behält die Mountain Trailer GbR sich vor, die Endreinigung in höhe von 200,00 Euro nachträglich in Rechnung zu stellen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, alle Nutzer des Parcours über die Nutzungsbedingungen zu informieren und sie entsprechend einzuweisen. 
  • Plant der Mieter mit dem gemieteten Trail einen Kurs oder ein anderes Event ist er Veranstalter. 

 

§2 Stornierungs- und Zahlungsbedingungen

  • Die Buchung ist mit Eingang der Auftragsbestätigung/Rechnung und mit Unterschrift des Mietvertrages verbindlich.
  • Mit der verbindlichen Buchung wird die Zahlung sofort fällig.
  • Der Vertrag kann 2 Wochen nach Eingang der Auftragsbestätigung kostenlos widerrufen werden.
  • Bei Verhinderung/Stornierung durch den Mieter nach Ablauf der Widerrufsfrist, kann die Anzahlung nicht zurückerstattet werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
  • Bei Verhinderung durch die Mountain Trailer GbR wird der gesamte Betrag zurückerstattet.